Die Erhöhung des ZE-Punktwertes um 2,53 Prozent wurde von der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV) und dem GKV-Spitzenverband (GKV-SV) zum 01. Januar 2021 vereinbart.
Seit dem 01.01.2021 beträgt der Punktwert für Zahnersatz somit 0,9818 €.
Auch die Vergütung von zahntechnischen Leistungen haben sich zum 01. Januar 2021 um 2,53 Prozent - entsprechend der Vereinbarung des Verbandes Deutscher Zahntechniker-Innungen (VDZI) und dem GKV-SV - erhöht.
Die Festzuschüsse wurden aufgrund der Erhöhung des ZE-Punktwertes und der zahntechnischen Leistungen zum 01. Januar 2021 entsprechend angepasst.
INFO: Der neue ZE-Punktwert sowie die neuen Festzuschussbeträge sind bei allen Heil- und Kostenplänen, die seit 01. Januar 2021 ausgestellt werden, ansetzbar.